Liebe Patienten, Liebe Ärzte!

 

Mit Ihrer, vom Arzt ausgestellten Verordnung haben Sie einen "Gutschein" für 6 oder 10 ergotherapeutische Sitzungen erhalten. 

Damit Sie diesen "Gutschein" auch, abgesehen von der gestzlichen Zuzahlung kostenfrei (Abgesehen von gesetzlicher ZUzahlung bei Erwachsenen Patienten) einlösen können, benötigen wir Ihre Mithilfe.

 

Regeln zur Einlösung gab es schon immer, seit dem 01.07.2011 sind diese mit der neuen Heilmittelrichtlinie noch weiter ausgebaut worden.

Dies bedeutet:

 

  • Die Behandlung muss 10 Tage nach Ausstellungsdatum begonnen werden, es sei denn der Arzt verordnet etwas anderes.
  • Die Behandlung darf nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden (Urlaub / Krankheit etc)
  • Änderungen auf dem Rezept müssen möglichst bis vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  • Jede Verordnung muss zusätzlich zur Diagnose die Leitsymptomatik aufweisen (z.B. Schlaganfall, mit Einschränkungen der Selbstversorgung und Mobilität)

 

Nach wie vor gilt, dass nicht wahrgenommene oder zu spät abgesagte Termine nicht auf dem Rezept abgerechnet werden können / dürfen.

( Warum sollte die Kasse auch für etwas zahlen, was nicht statt gefunden hat? Dies wäre Betrug und ist in der letzten Zeit durch die Medien publik geworden.

Bedenken Sie, dass diese wenigen Praxen die Ausnahme darstellen. Wir halten uns auch weiterhin an die Vorgaben der Kassen und Ärzte um die optimale ergotherapeutische Versorgung zu gewährleisten.)

Heilmittelerbringer sind berechtigt diese ausgefallenen Behandlungseinheiten den Patienten privat in Rechnung zu stellen, so denn sie nicht 24 Stunden vorher abgesagt haben.

Um dies zu vermeiden bitten wir Sie rechtzeitig Termine abzusagen. Wir sind bemüht einen Ersatztermin an einem anderen Tag zu organisieren.

 

  • Kinder dürfen ihre Rezepte nicht selbst unterschreiben. Dies ist zur Zeit erst nach dem vollendeten 14. Lj möglich.
  • Die Felder Hausbesuch und Therapiebericht müssen entsprechend angekreuzt sein.

 

Natürlich ist es nicht Ihre Aufgabe als Patient, auf die richtige Ausstellung der Verordnung zu achten! Wir bitten jedoch um Verständnis, falls ein Rezept aus oben genannten Gründen noch einmal geändert werden muss etc.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung,

Barbara Freitag - Herse und Team